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Aus Kontonummer und Bankleitzahl wird IBAN und BIC

Seit dem 01.02.2014 sind Lastschrifteinzüge nur noch im europäisch einheitlichen SEPA1-Lastschriftverfahren möglich. Dazu werden nationale Kontonummern und Bankleitzahlen durch europäische Merkmale (IBAN2 und BIC3) ersetzt. Die Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst. Zusammen mit der Gläubigeridentifikationsnummer und der Mandatsreferenz ermöglichen IBAN und BIC den Geldinstituten eine eindeutige Erkennung der Ermächtigung des Zahlungspflichtigen gegenüber dem Gläubiger.

Wichtiger Hinweis:
Für das SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir von Ihnen eine originale Unterschrift!

Direkt zur Einzugsermächtigung


Weitere Informationen im Internet unter:
www.sepadeutschland.de


Erläuterungen:
1SEPA: Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
2IBAN: International Bank Account Number = Internationale Bankkontonummer
3BIC: Business Identifier Code = Geschäftskennzeichen

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Der Entstörungsdienst hilft Ihnen bei akutenProblemen mit der Wasserversorgung.

Telefon: +49(0)4121 / 4570-0

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