Seit dem 01.02.2014 sind Lastschrifteinzüge nur noch im europäisch einheitlichen SEPA1-Lastschriftverfahren möglich. Dazu werden nationale Kontonummern und
Bankleitzahlen durch europäische Merkmale (IBAN2 und BIC3) ersetzt. Die Einzugsermächtigung wird durch das SEPA-Lastschriftmandat abgelöst. Zusammen mit
der Gläubigeridentifikationsnummer und der Mandatsreferenz ermöglichen IBAN und BIC den Geldinstituten eine eindeutige Erkennung der Ermächtigung des
Zahlungspflichtigen gegenüber dem Gläubiger.
Wichtiger Hinweis:
Für das SEPA-Lastschriftmandat benötigen wir von Ihnen eine originale Unterschrift!
Direkt zur Einzugsermächtigung
Weitere Informationen im Internet unter:
www.sepadeutschland.de
Erläuterungen:
1SEPA: Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
2IBAN: International Bank Account Number = Internationale Bankkontonummer
3BIC: Business Identifier Code = Geschäftskennzeichen
Aus Kontonummer und Bankleitzahl wird IBAN und BIC
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Der Entstörungsdienst hilft Ihnen bei akutenProblemen mit der Wasserversorgung.
Telefon: +49(0)4121 / 4570-0
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