Um das Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung im Bereich des Wasserwerkes Horstmühle zu schützen, wurde am 01. August 1999 die Wasserschutzgebietsverordnung
Horstmühle erlassen.
Das Wasserschutzgebiet misst 1.660 ha, seine Grenzen sind in der Verordnung festgelegt.
Das Gebiet gliedert sich in die Schutzzonen III A und III B. Im Fassungsbereich der Brunnen gilt Zone I.
Eine Karte des Wasserschutzgebietes können Sie hier als PDF-Datei herunterladen (942 KB).
"Bewertung der Rohwasserbeschaffenheit im WSG Horstmühle" erhalten Sie hier
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